Die moderne Wirtschaft Deutschlands ist auf eine
funktionierende und resistente Infrastruktur angewiesen.

Im physischen wie im digitalen Bereich.

Bei der NIS-2 Richtlinie geht es um:

Rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU. Einheitliches Sicherheitsniveau der EU Mitgliedstaaten schaffen und verbessern. Umsetzung der NIS-2 RL in nationales Recht durch Änderung des
BSI-Gesetzes im NISUmsuCG.

Das BSI wird zur Aufsichtsbehörde für ca. 30.000 Einrichtungen.

Einführung von abgestuften Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten für besonders wichtige Einrichtungen (bwE) und wichtige Einrichtungen (wE).

Cybersicherheit als Aufgabe

Welche Sektoren sind betroffen?

Anhang 1
  • Energie
  • Verkehr
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastruktur
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Verwaltung von IKT-Diensten
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum
Anhang 2
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
  • Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung

Quelle: BSI

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