Die moderne Wirtschaft Deutschlands ist auf eine
funktionierende und resistente Infrastruktur angewiesen.
Im physischen wie im digitalen Bereich.
Bei der NIS-2 Richtlinie geht es um:
Rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU. Einheitliches Sicherheitsniveau der EU Mitgliedstaaten schaffen und verbessern. Umsetzung der NIS-2 RL in nationales Recht durch Änderung des
BSI-Gesetzes im NISUmsuCG.
Das BSI wird zur Aufsichtsbehörde für ca. 30.000 Einrichtungen.
Einführung von abgestuften Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten für besonders wichtige Einrichtungen (bwE) und wichtige Einrichtungen (wE).
Welche Sektoren sind betroffen?
Anhang 1
Anhang 2
Quelle: BSI